Fordern und Fördern

Veröffentlicht am Montag, 4 Januar, 2010 um 8:42 von Hoppel.
Kategorien:Allgemein.

Mit Einführung des ALG II wurde das Prinzip des "Fordern und Fördern" eingeführt. In der Praxis wurde seitdem mehr gefordert als gefördert und der hehre (und eigentlich sinnvolle) Grundsatz hatte bislang kaum Auswirkungen auf die Arbeitslosen. Was soll auch mangels Arbeitsplätzen gefördert werden?

Um so schöner, daß wenigsten in einem anderen Bereich um so mehr gefördert, dafür aber nicht gefordert wird. Nämlich bei der Politik.

Bekanntlich wurde vollkommen (wahrscheinlich auch für ihn selbst) überraschend Günther H. Oettinger, seines Zeichens Ministerpräsident von Baden-Württemberg, zum neuen Energie-Kommissar der EU berufen. Nun hat sich Oettinger in der Vergangenheit zwar nicht gerade als ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet hervorgetan, aber das wäre ja auch tatsächlich etwas Neues in der EU-Kommission.

Wie auch immer: gewählt werden soll Oettinger vom EU-Parlament. Am 26. Januar 2010. Das ist gut. Nicht so sehr für die EU-Bürger, aber immerhin für Oettinger selbst, der somit in geradezu vorbildlicher Weise gefördert wird: ein Pensionsanspruch für seine Tätigkeit als Ministerpräsident entsteht nämlich erst nach 4 Jahren und 270 Tagen im Amt. Und die sind am 20. Januar 2010 geschafft. Und Oettinger um eine monatliche Pension von 4.712 € reicher.

Das nenne ich dann mal eine richtige Förderung…

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Anspruchstage

Veröffentlicht am Sonntag, 3 Januar, 2010 um 17:22 von Hoppel.
Kategorien:Allgemein.

Es gibt sie manchmal, die, wie ich sie nenne, Anspruchstage. An diesen Tagen melden sich bei mir fast ausschließlich Menschen, bei denen ich mich nach den Gesprächen frage, was eigentlich in verschiedenen Gedankenwelten so vor sich geht. Gut, es gibt immer wieder Ausreißer, was die Erwartungshaltung und Realität in Sachen Sozialleistungen betrifft – aber an den Anspruchstagen (meist Sonntags) häufen sich aus mir bis heute unerfindlichen Gründen die Anrufe von scheinbar unter Realitätsverlust leidenden Personen.

Sie wissen nicht, was ich meine?

OK, nur ein paar Beispiele von heute:

1. Sie ruft an und schildert mir, daß sie ohne eigenes Einkommen ist und ihr Mann ihr nichts von seinem Geld abgibt – außer dem schnöden Haushaltsgeld, welches aber nicht für ihre eigenen Ansprüche reicht. Ihre Frage also: hat sie Anspruch auf irgendeine Sozialleistung, obwohl sie nicht im mindesten vorhat, sich von ihrem Mann zu trennen? Der Mann verdient 7.500 € im Monat. Netto.

2. Er ist 20 und in der Lehre, lebt allein und hat eine Ausbildungsvergütung, die aber scheinbar nicht ausreicht, um Miete, Handy-Vertrag, Autodarlehen und Schulden zu zahlen. Er versteht irgendwie nicht, daß ihm meiner Meinung nach keine Sozialleistungen zustehen, denn (Zitat) "Ey Alta! Was soll ich denn mit den blöden 1200 Euro Azubi-Gehalt anstellen, Alta!"

3. Sie hat einen Job als Prostituierte und ihr Mann wurde wegen dringenden Mordverdacht in U-Haft eingeliefert. Problem für sie: ihre Einnahmen leiden, wenn er nicht vor Ort ist und sie würde gerne wissen, ob er trotz U-Haft ALG II und Wohngeld wie bisher beanspruchen kann. Mein Einwand, daß beides gleichzeitig nicht möglich sei, wurde mit der Bemerkung "Ach Süßer – was denkst Du, was hier alles möglich ist" quittiert.

Ich war richtig dankbar, als sich dann doch noch jemand meldete, der ein echtes soziales Problem hat.

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