WP Cumulus Flash tag cloud by Roy Tanck and Luke Morton requires Flash Player 9 or better.
Veröffentlicht am Montag, 4 Januar, 2010 um 8:42 von Hoppel.
Kategorien:Allgemein.
Mit Einführung des ALG II wurde das Prinzip des "Fordern und Fördern" eingeführt. In der Praxis wurde seitdem mehr gefordert als gefördert und der hehre (und eigentlich sinnvolle) Grundsatz hatte bislang kaum Auswirkungen auf die Arbeitslosen. Was soll auch mangels Arbeitsplätzen gefördert werden?
Um so schöner, daß wenigsten in einem anderen Bereich um so mehr gefördert, dafür aber nicht gefordert wird. Nämlich bei der Politik.
Bekanntlich wurde vollkommen (wahrscheinlich auch für ihn selbst) überraschend Günther H. Oettinger, seines Zeichens Ministerpräsident von Baden-Württemberg, zum neuen Energie-Kommissar der EU berufen. Nun hat sich Oettinger in der Vergangenheit zwar nicht gerade als ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet hervorgetan, aber das wäre ja auch tatsächlich etwas Neues in der EU-Kommission.
Wie auch immer: gewählt werden soll Oettinger vom EU-Parlament. Am 26. Januar 2010. Das ist gut. Nicht so sehr für die EU-Bürger, aber immerhin für Oettinger selbst, der somit in geradezu vorbildlicher Weise gefördert wird: ein Pensionsanspruch für seine Tätigkeit als Ministerpräsident entsteht nämlich erst nach 4 Jahren und 270 Tagen im Amt. Und die sind am 20. Januar 2010 geschafft. Und Oettinger um eine monatliche Pension von 4.712 € reicher.
Das nenne ich dann mal eine richtige Förderung…
Veröffentlicht am Sonntag, 3 Januar, 2010 um 17:22 von Hoppel.
Kategorien:Allgemein.
Es gibt sie manchmal, die, wie ich sie nenne, Anspruchstage. An diesen Tagen melden sich bei mir fast ausschließlich Menschen, bei denen ich mich nach den Gesprächen frage, was eigentlich in verschiedenen Gedankenwelten so vor sich geht. Gut, es gibt immer wieder Ausreißer, was die Erwartungshaltung und Realität in Sachen Sozialleistungen betrifft – aber an den Anspruchstagen (meist Sonntags) häufen sich aus mir bis heute unerfindlichen Gründen die Anrufe von scheinbar unter Realitätsverlust leidenden Personen.
Sie wissen nicht, was ich meine?
OK, nur ein paar Beispiele von heute:
1. Sie ruft an und schildert mir, daß sie ohne eigenes Einkommen ist und ihr Mann ihr nichts von seinem Geld abgibt – außer dem schnöden Haushaltsgeld, welches aber nicht für ihre eigenen Ansprüche reicht. Ihre Frage also: hat sie Anspruch auf irgendeine Sozialleistung, obwohl sie nicht im mindesten vorhat, sich von ihrem Mann zu trennen? Der Mann verdient 7.500 € im Monat. Netto.
2. Er ist 20 und in der Lehre, lebt allein und hat eine Ausbildungsvergütung, die aber scheinbar nicht ausreicht, um Miete, Handy-Vertrag, Autodarlehen und Schulden zu zahlen. Er versteht irgendwie nicht, daß ihm meiner Meinung nach keine Sozialleistungen zustehen, denn (Zitat) "Ey Alta! Was soll ich denn mit den blöden 1200 Euro Azubi-Gehalt anstellen, Alta!"
3. Sie hat einen Job als Prostituierte und ihr Mann wurde wegen dringenden Mordverdacht in U-Haft eingeliefert. Problem für sie: ihre Einnahmen leiden, wenn er nicht vor Ort ist und sie würde gerne wissen, ob er trotz U-Haft ALG II und Wohngeld wie bisher beanspruchen kann. Mein Einwand, daß beides gleichzeitig nicht möglich sei, wurde mit der Bemerkung "Ach Süßer – was denkst Du, was hier alles möglich ist" quittiert.
Ich war richtig dankbar, als sich dann doch noch jemand meldete, der ein echtes soziales Problem hat.
Veröffentlicht am Montag, 28 Dezember, 2009 um 10:21 von Hoppel.
Kategorien:Allgemein.
Ich habe mich einige Zeit lang nicht mehr mit neuen Beiträgen gemeldet. Grund dafür war die harte Arbeit für einen 72-jährigen Mann, der unschuldig und unwissentlich in die Kreise der Glückspielmafia geraten ist und kurz vor dem finanziellen Ruin stand.
Was da los war war und wie die Geschichte weitergeht können sie hier nachlesen.
Veröffentlicht am Freitag, 4 Dezember, 2009 um 12:00 von Hoppel.
Kategorien:Allgemein.
Anrufer: Ich versuche schon seit Tagen, von den Ämtern Auskunft darüber zu bekommen, was mir alles zusteht.
Ich: Na, dann werden wir mal sehen. Um was geht es denn?
A: Jeder sagt: WIR FÖRDERN – und dann geschieht nichts. Also folgendes….
Nun wird mir lang und breit erklärt, dass man 3 abgeschlossene Berufsausbildungen habe, zur Zeit im höheren Management einer großen Firma arbeite und eine vierte Ausbildung in Form eines Fernstudiums absolvieren wolle. Die Frage: welche Förderungen sind möglich, denn…
A: …sonst müsste ich das Studium mangels Geld abbrechen, was ja nicht Sinn und Zweck sein kann. Schließlich habe ich ein Anspruch auf eine bestmögliche Ausbildung.
I: Leben sie allein?
A: Ja.
I: Und wie hoch ist Ihr derzeitiges Einkommen?
A: 3.980 € im Monat.
Ich hatte dann keine weiteren Fragen mehr.
Veröffentlicht am Dienstag, 1 Dezember, 2009 um 17:20 von Hoppel.
Kategorien:Allgemein.
Hier hatte ich über die Antwort eines Rechtsanwaltes in einem der zahlreichen Anwaltportale berichtet und mich darüber echauffiert, daß die Antwort in meinen Augen nicht auf die aktuelle Gesetzgebung basiert und zumindest teilweise falsch ist.
Heute kam nun eine Reaktion des Anwaltes – und ich entschuldige mich gleich dafür, daß es nun etwas speziell wird.
Auf den Vorwurf des Fragestellers, daß die Antwort scheinbar auf eben alten Gesetzen beruht, kam – nach der unmißverständlichen Erwartungshaltung, die schlechte Beurteilung des Nutzers wieder zurück zu nehmen – die folgende Aussage:
Zunächst ist es fraglich, woher Ihre Informationen stammen. Eine feste Grenze für das Vermögen ist im Wohngeldgesetz nicht festgelegt. Hierauf habe ich bereits verwiesen. In § 21 Abs. 3 Wohngeldgesetz ist lediglich von einem missbräuchlichen Antrag bei entsprechend hohem Vermögen die Rede.
Das alles stimmt sogar, denn im angeführten Paragraphen des Wohngeldgesetzes steht tatsächlich nur folgendes:
Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,
(…)
3. soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.
Nun aber lehnt sich der Anwalt weit aus dem Fenster, wenn er weiter argumentiert
Sofern behauptet wird, es gebe einen bestimmten Betrag, so ist dies schlichtweg falsch. Einen solchen Betrag sieht das Gesetz, wie selbst erkennen können, nicht vor. Wenn einzelne Behörden Verwaltungsvorschriften diesbezüglich erlassen haben, so sind diese grundsätzlich nach außen nicht bindend, da hier Rechtsgrundlage alleine das Wohngeldgesetz ist. Alleine das Wort erheblich stellt einen Begriff da, der im Gesetz nicht näher konkretisiert wird.
Schauen wir uns den Satz
Wenn einzelne Behörden Verwaltungsvorschriften diesbezüglich erlassen haben, so sind diese grundsätzlich nach außen nicht bindend
etwas genauer an.
Während nun also die Vorschriften "einzelner Behörden" nicht nach außen bindend sind, hieß es noch in der ursprünglichen ersten Antwort des Anwaltes
Die einzelnen Wohngeldstellen haben zudem interne Richtlinien, bei dem sie einen Vermögensmissbrauch annehmen. In den meisten Fällen liegt dieser Betrag noch unter den 60.000,00 €.
Dort wurde noch nicht davon gesprochen, daß diese Richtlinien nicht bindend seien.
Was also war bis 2008 an den internen Richtlinien und Vorschriften bindend, was nun plötzlich nicht mehr bindend ist?
Bestandteil des neuen Wohngeldgesetzes ist eine Verwaltungsvorschrift, die nicht von einer "einzelnen Behörde", sondern von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrat erlassen wurde und für alle Wohngeldstellen bindend ist. Schauen wir uns dort mal die Ausführungen zum Vermögen, die recht ausführlich sind, auszugsweise an:
(1) Erhebliches Vermögen im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG ist in der Regel vorhanden, wenn die Summe des verwertbaren Vermögens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder folgende Beträge übersteigt:
- 60 000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
- 30 000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied.
Nur zur Erinnerung: der Rechtsanwalt hat umißverständlich erklärt
Sofern behauptet wird, es gebe einen bestimmten Betrag, so ist dies schlichtweg falsch.
Ist es nun auch schlichweg falsch, wenn ich behaupte, der Anwalt hat nicht Recht?
Veröffentlicht am Montag, 30 November, 2009 um 8:14 von Hoppel.
Kategorien:Allgemein.
Deutschland hat immer mehr arme Menschen. Dieser Glaube ist genauso unverrückbar und in Stein gemeißelt wie auch die Aussage, dass die Reichen immer reicher werden. Das mit der Armut wird uns tagtäglich in den Nachrichten, Zeitungen, Fernsehsendungen und von Politikern immer wieder und wieder gepredigt. Wie jetzt auch von Bischof Reinhard Marx, der in seinem Buch “Das Kapital” nicht nur mit seinem Namensvetter Karl kokettiert, sondern dort auch die Aussage trifft
Ich begegne leider immer mehr Armen in unserem reichen Land. Das Ausmaß an Armut, das in Deutschland herrscht, ist ein Skandal.
In einem sehr lesenswerten Kommentar widmet sich Hans-Olaf Henkel nicht nur der Aussage des Bischofs, sondern auch der gesamten Diskussion um die Armut in Deutschland. Und stellt richtig fest:
Hartz-IV-Empfänger erhalten nicht nur gratis Kost und Logis, sondern auch kostenlos Fernseher, Fahrkarten, Wohnungseinrichtungen, Heizkosten, Krankenversicherung, Rentenversicherung
Zwar bekommt kein ALG-II-Bezieher einen Fernseher geschenkt (wahrscheinlich meinte Henkel den Wegfall der GEZ-Gebühren), aber mit seiner Aufzählung, was ein Empfänger neben dem eigentlichen Regelsatz noch an Leistungen erhält, hat er nicht ganz unrecht. Und fragt vollkommen berechtigt
Wie passt all das mit der angeblich von unserer Gesellschaft verschuldeten Armut zusammen?
In diesem Zusammenhang empfehlenswert auch der Henkelsche Hinweis auf die Definition des Begriffes “Armut”:
Jeder, der weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommen verdient, gilt als arm
was Henkel für Unsinn hält:
Für eine Familie, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren belief sich der Grenzwert, unter dem man von “Armutsrisko” sprechen kann, auf sage und schreibe 1917 € monatlich, wohlgemerkt netto.
Warum aber dann die ganze Diskussion? Auch darauf gibt Henkel eine Antwort:
Sozialpolitiker brauchen die Armut, um möglichst viel Mitleid, Entsetzen und Empörung auf die Mühlen ihrer Politik zu lenken. Daran, dass Politiker es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, habe ich mich gewöhnen müssen, nicht aber daran, dass Gottesmänner es ihnen gleich tun.
Recht hat er.
Veröffentlicht am Montag, 30 November, 2009 um 4:53 von Hoppel.
Kategorien:Allgemein.
Irgendwie verstehe ich so manchmal Leute nicht, die sich absolut im Recht wähnen und die "Gegenseite" – also meist Ämter – verfluchen. Da ist dann schnell von "Frechheit", "Sauerei" und schlimmeren die Rede, ohne auch nur eine Sekunde irgendeine Selbstkritik zuzulassen.
Ein Beispiel für dieses seltsame Anspruchsdenken ist der folgende Beitrag aus einem Forum, welcher Ende November (!) dort geschrieben wurde:
Aha. In 3 Monaten hat man es also nicht geschafft, Unterlagen einzureichen – und regt sich dann maßlos auf. Da fehlen selbst mir (weitere) Worte…
Veröffentlicht am Sonntag, 29 November, 2009 um 15:13 von Hoppel.
Kategorien:Allgemein.
Die Gesetze sind für einen Laien nicht unbedingt leicht zu verstehen. Erst recht nicht bei einem relativ komplizierten Fall, in dem man als Betroffener den Wald vor lauter Bäume nicht mehr sieht. Kein Problem denkt sich der erfahrene Internetnutzer: in den letzten Jahren sind ja etliche Online-Dienste entstanden, bei denen man gegen einen recht geringen Obolus einen Rechtsanwalt zu einem aktuellen Problem befragen kann. Wer soll denn besser als ein Rechtsanwalt über die Auslegung von Gesetzen Bescheid wissen?
Blöd nur, wenn en Rechtsanwalt fast ein Jahr nach Inkrafttreten eines geänderten Wohngeldgesetzes davon scheinbar noch nie etwas gehört hat.
Für die vollkommen veralteten Auskünfte über das Vermögen bei dem Wohngeld, die seit dem 01. Januar 2009 nicht mehr zutreffen, wurden 20 € bezahlt. Reife Leistung…
Übrigens wurde am Freitag per Mail, Mailbox und Eintrag auf der Seite darauf hingewiesen, daß die Antwort jeglicher Grundlage entbehrt. Geändert wurde – nichts…
Veröffentlicht am Sonntag, 12 Juli, 2009 um 14:10 von Hoppel.
Kategorien:Allgemein.
Seit Monaten beherrscht der Poker um VW und Porsche die Schlagzeilen der Wirtschaftszeitungen. Nun will wohl das arabische Emirat Katar eventuell bei Porsche einsteigen und dabei 7 Milliarden € investieren. Das ist natürlich deren gutes Recht und würde mich auch für die Beschäftigten von Porsche freuen.
Allerdings will VW auch bei Porsche rein und legte ein Angebot von “nur” 4 Milliarden € vor. Das ist, gemessen am Angebot von Katar, natürlich erheblich weniger, was man auch bei VW erkannt hat.
Und was tut man laut “Lübecker Nachrichten”?
Demnach entwickelte VW ein Steuersparmodell, mit dessen Hilfe rund eine Milliarde Euro mehr in die Porsche-Kasse fließen könne.
So ist es richtig. Erst die Milliarden € Unterstützung für die Autoindustrie (Stichwort Abwrackprämie) abkassieren und dann Steuern auf Kosten und zu Lasten des Staates (und des Steuerzahlers) sparen. Und das alles, weil sich ein Herr Piech unbedingt Porsche einverleiben will.
Haben diese Piechs und diese Manager nun vollends den Verstand verloren? Und warum höre ich keinen Aufschrei der Politiker über dieses Steuersparprogramm?
Jedem kleinen Mann (und Frau) werden unerbittlich jeder Cent an Steuern abverlangt, kleine Firmen gehen wegen den Steuerforderungen reihenweise kaputt – hier aber scheint nichts zu passieren.
Mit solchen Managern wird Deutschland wohl noch lange in der Krise stecken.
Wo eigentlich bleibt die Abwrackprämie für Manager?
Veröffentlicht am Freitag, 10 Juli, 2009 um 12:58 von Hoppel.
Kategorien:Allgemein.
Ich: Hallo. Wie kann ich helfen?
Anrufer: Hallo. Ich wollte mich mal nach Unterstützung erkundigen, also ob wir Anspruch auf Wohngeld oder HARTZ 4 haben.
I: Gerne. Sie sagten wir – wieviel Personen sind Sie denn?
A: Mein Mann und ich.
I: OK. Und was ist Ihr Gesamteinkommen?
A: Ich bekomme netto 950 € und mein Mann netto 6.900 €.
Alles klar.
Copyright © 2007 SozialBlog | Alle Rechte vorbehalten
powered by WP | Seite geladen in 0.48 Sekunden |
überarbeitet vonFrank Haensel |
Theme byNik Iliadis